Kosten für die Erstberatung
Im Erstgespräch erörtern wir Ihre individuelle Krebssituation ausführlich, daher ist es sehr wichtig, dass Sie alle medizinischen Dokumente als Fotokopie mitbringen. Sollte sich dabei die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen ergeben, so werden diese von Dr. Maar in die Wege geleitet. Z.B. könnte eine genauere Metastasenlokalisierung und -ausdehnung durch ein F-PET-Cholin CT erforderlich sein.
Kosten: Gebühr nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte)
Kosten für die Behandlung
Da wir für jeden Patienten – entsprechend seiner Erkrankung und gesundheitlichen Situation – individuelle Therapiepläne entwickeln, variieren Behandlungsumfang, Aufwand und Dauer von Patient zu Patient erheblich. Aus diesem Grund ist es leider unmöglich, eine pauschale Summe zu nennen, mit der Sie rechnen müssen.
Uns ist natürlich klar, dass dieser Punkt ein wesentliches Entscheidungskriterium für viele Patienten darstellt – insbesondere dann, wenn eine längere Anreise nötig ist. Dennoch möchten wir uns mit der Angabe einer Durchschnittssumme an dieser Stelle zurückhalten, da diese möglicherweise für Ihren speziellen Fall zu hoch oder zu niedrig ist und letztlich zu Missverständnissen führen kann.
Daher wäre unsere dringende Bitte, die Erstberatung nach Möglichkeit in Anspruch zu nehmen. Auf Basis Ihrer Angaben erarbeiten wir dann einen Behandlungsvorschlag und klären Sie darüber auf, wie lange die Behandlung durchgeführt werden sollte und mit welchen Kosten diese konkret einhergeht.
Kosten: Je nach individuellem Befund / Kosten werden im Erstgespräch ermittelt und mitgeteilt
Häufige Fragen:
Werden die Behandlungskosten erstattet?
Bei Privatpatienten bzw. Beihilfe Patienten schreibt Dr. Maar einen ausführlichen Kostenübernahmeantrag an die Kassen. Erfahrungsgemäß übernehmen die Beihilfe und die privaten Kassen die gesamte Behandlung einschließlich der Medikamente in vollem Umfang. Neuste Rechtsprechungen und Auskünfte von Medizinjuristen zeigen, dass private Kassen und Beihilfen die Komplementäre Therapie übernehmen müssen. Juristische Hilfen bzw. Informationen zu Grundsatzurteilen bei der Finanzierung dieser Therapie werden gegeben.
Was passiert, wenn die Behandlung vorzeitig abgebrochen wird?
Selbstverständlich kann die Behandlung jederzeit unterbrochen oder vorzeitig beendet werden. Nur die bis dahin entstandenen Kosten werden in Rechnung gestellt.